Unser FAQ

Sollte deine Frage hier nicht beantwortet worden sein, melde dich gerne bei uns!

Wieso heißt die Schule "Motorbootfahrschule", obwohl es auch Segelunterricht gibt?

Der Name Motorbootfahrschule Wolf hat eine lange Tradition.
Als Kurt Wolf die Fahrschule 1955 gründete, lag der Fokus ausschließlich auf der Ausbildung für Motorboote – entsprechend wurde auch der Name gewählt.

In der nächsten Generation begann Walter Wolf, das Angebot behutsam zu erweitern und erste Segeltrainings, damals unter anderem in Grado, anzubieten.
Seit Martin Wolf die Fahrschule führt, wurde der Segelbereich deutlich ausgebaut: Heute bieten wir umfassenden Segelunterricht sowohl am Meer als auch auf der Donau an.

Der Name Motorbootfahrschule Wolf ist jedoch seit Jahrzehnten etabliert und bekannt. Aus Respekt vor dieser Geschichte und Wiedererkennbarkeit behalten wir ihn offiziell bei – auch wenn wir uns in der Praxis oft als Bootsfahrschule Wolf präsentieren, um unser breites Ausbildungsangebot widerzuspiegeln.

Wieso genau unsere Fahrschule besuchen?

Weil Bootfahren bei uns mehr ist als nur ein Kurs – es ist Leidenschaft, Gemeinschaft und Erfahrung aus drei Generationen.
Als Familienunternehmen legen wir besonderen Wert auf eine persönliche und herzliche Betreuung. Bei uns bist du keine Nummer, sondern Teil einer Gemeinschaft, in der jede:r individuell begleitet wird – vom ersten Kurstag bis zur bestandenen Prüfung und weit darüber hinaus.

Auch nach dem Kurs stehen wir dir mit Rat und Tat zur Seite:
Ob Fragen zu deinem eigenen Boot, zu Charterfahrten oder zu Technik und Ausrüstung – wir sind immer für dich erreichbar und unterstützen dich gerne.

Ein weiterer Vorteil: Unsere große, vielseitige Flotte.
Im Gegensatz zu vielen anderen Fahrschulen verfügen wir über mehrere Ausbildungsboote, sodass du in unterschiedlichen Situationen und Bootstypen üben kannst – realistisch, praxisnah und abwechslungsreich.

Und falls einmal etwas nicht ganz nach Plan läuft?
Dann finden wir gemeinsam eine Lösung.
Flexibilität, Verständnis und Handschlagqualität sind bei uns keine leeren Worte, sondern gelebter Alltag – ganz im Sinne unseres Familienbetriebs.

Bei uns lernst du nicht nur, wie man ein Boot steuert –
du wirst Teil einer Crew, die dich auf deinem gesamten Weg begleitet.

Was passt besser zu mir, das kroatische Küstenpatent oder das österreichische Küstenpatent (FB1 / FB2)?

Die Wahl des richtigen Patents hängt vor allem davon ab, wo und wie oft du mit dem Boot fahren möchtest.
Hier findest du eine Übersicht über die wichtigsten Unterschiede, Vorteile und Voraussetzungen beider Varianten:

Kroatisches Küstenpatent

Ideal für dich, wenn du hauptsächlich in Kroatien unterwegs bist.

  • Gültig für Küstengewässer in Kroatien

  • Funkberechtigung (UKW) für Kroatien ist bereits inkludiert

  • Keine Praxisprüfung erforderlich, nur Theorieprüfung

  • Schneller Abschluss: Patent ist meist innerhalb weniger Tage in der Hand

Ablauf:

  • Eintägiger Kurs in der Marina Wien oder als Onlinekurs (zeit- und ortsunabhängig)

  • Prüfung in Kroatien (ein weiterer Tag, reine Theorieprüfung)

  • Nach bestandener Prüfung erhältst du dein Patent direkt vor Ort

Empfehlung:
Wir empfehlen zusätzlich ein Skippertraining, um die nötige Praxis und Sicherheit am Boot zu erlangen – das ist aber keine Pflicht.

Österreichisches FB1/FB2 – International gültig

Die richtige Wahl, wenn du auch außerhalb Kroatiens fahren möchtest – z. B. in Griechenland, Italien, Norwegen oder England, oder wenn du langfristig mehr Möglichkeiten möchtest.

  • International anerkanntes Patent

  • Keine Funkberechtigung inkludiert (kann separat erworben werden, z. B. über den SRC-Kurs)

  • Höherer Aufwand, aber weltweit gültig

Kurs & Prüfung:

  • Zweitägiger Theoriekurs in der Marina Wien oder online

  • FB1-Theorieprüfung in Wien

  • FB2-Theorieprüfung in Wien oder Izola

  • Praxisprüfung:

    • für FB1 am Boot in Wien (entfällt, wenn bereits ein Binnenpatent vorhanden ist)

    • für FB2 am Meer (in Izola)

Erforderliche Seemeilen:

  • FB1: mind. 50 Seemeilen + 1 Nachtansteuerung

  • FB2 Motor: 300 Seemeilen, 3 Nachtansteuerungen, 3 Nachtfahrten

  • FB2 Motor + Segel: 500 Seemeilen (davon 200 unter Segel), 3 Nachtansteuerungen, 3 Nachtfahrten

Fazit:
Das kroatische Küstenpatent ist schnell und unkompliziert, ideal für Kroatienurlauber:innen mit Praxiserfahrun.
Das österreichische FB1/FB2 erfordert mehr Aufwand, bietet dafür aber internationale Gültigkeit und ist die flexiblere, zukunftssicherere Lösung.

Ab wann brauche ich eine Funkberechtigung?

Sobald das Boot, mit dem du fährst, ein Funkgerät an Bord hat, benötigst du eine entsprechende Funkberechtigungauch dann, wenn du das Funkgerät selbst gar nicht benutzen möchtest.
Diese Regelung gilt international und dient der Sicherheit und Kommunikation auf See.

Um dich optimal darauf vorzubereiten, bieten wir zwei international anerkannte Funkkurse an:

  • UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenbereich) – erforderlich für Funkanlagen auf Binnengewässern, wie Donau oder Seen

  • SRC (Short Range Certificate – GMDSS) – für den Binnen- und Küstenbereich, z. B. in Kroatien, Italien oder Griechenland

Beide Kurse können bei uns online oder in der Marina Wien absolviert werden und schließen mit einer international gültigen Prüfung ab.

Kann ich eine Ergänzung von FB1 auf FB2 machen?

Nein – eine direkte Ergänzungsprüfung vom FB1 auf den FB2 ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wenn du den FB1 bereits besitzt und den FB2 machen möchtest, musst du den gesamten Lernstoff inklusive der Inhalte des FB1 erneut lernen und ablegen.

Alternative Möglichkeit: Theorie zuerst – Seemeilen nachholen

Wenn du den FB2 machen möchtest, aber deine notwendigen Seemeilen erst mit dem FB1 sammeln willst, gibt es eine sinnvolle Vorgehensweise:

  1. Lege zuerst die Theorieprüfung für den FB2 ab.

  2. Lass dir danach auf Wunsch den FB1 ausstellen – dieser gilt bereits nach bestandener Theorieprüfung.

  3. Innerhalb von drei Jahren kannst du die erforderlichen Seemeilen sammeln.

  4. Anschließend trittst du zur FB2-Praxisprüfung an und erhältst nach Bestehen dein FB2-Patent.

📍 Tipp:
Diese Variante ist besonders praktisch, wenn du Schritt für Schritt vorgehen möchtest – du beginnst mit der Theorie, sammelst entspannt deine Meilen, und holst dir danach mit wenig zusätzlichem Aufwand den FB2.

Ich habe das kroatische Küstenpatent und möchte jetzt den FB1/2 machen. Darf ich mir meine Seemeilen selbst bestätigen?

Ja, das kannst du!
Wenn du bereits das kroatische Küstenpatent besitzt und anschließend den FB1 oder FB2 machen möchtest, darfst du dir deine Seemeilen grundsätzlich selbst bestätigen.

Allerdings verlangt der Prüfungsverband in diesem Fall mehr als nur eine einfache Seemeilenbestätigung.
Zusätzlich muss ein detailliertes Logbuch mitgeführt und vorgelegt werden, in dem alle Törns, Routen, Daten und gefahrenen Meilen nachvollziehbar dokumentiert sind.

So können deine praktischen Erfahrungen ordnungsgemäß anerkannt und für die FB1/FB2-Prüfungszulassung berücksichtigt werden.

Wofür benötige ich den P2–Pyrotechnik-Schein?

Grundlegend
Wenn du ein Boot besitzt oder betreibst, auf dem Seenotsignalmittel der Kategorie P2 verwendet, transportiert oder gelagert werden sollen, brauchst du einen entsprechenden Pyrotechnik-Schein. Dies gilt auch dann, wenn du diese Signalmittel vielleicht nicht aktiv nutzen willst — allein der Besitz/Transport reicht aus.

Was heißt das konkret?

  • Seenotsignale wie etwa Signalraketen, Signalfackeln oder ähnliche pyrotechnische Gegenstände können unter die Kategorie P2 fallen.

  • Der Schein berechtigt dich, diese Gegenstände rechtlich korrekt zu erwerben, zu transportieren und am Boot zu verwahren.

  • Ohne diesen Nachweis riskierst du behördliche Konsequenzen oder dass das Boot nicht ordnungsgemäß zulässig ist.

Wann ist das für dich relevant?

  • Wenn du selbst ein Boot besitzt oder eines anschaffen willst.

  • Wenn du regelmäßig auf dem Wasser unterwegs bist und dabei Seenotsignale bzw. Signalmittel mitführst (z. B. Nachtfahrten, Überfahrten, Küstenfahrt).

  • Wenn du einen nautischen Betrieb betreibst oder den Boots-Charter organisierst, bei dem solche Mittel mitgeführt werden.

Wie ist der Weg von 0 zu FB2?

Du möchtest dein FB2-Patent machen, bist dir aber unsicher, wo du anfangen sollst?
Hier findest du eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du sicher und strukturiert zu deinem Ziel kommst – vom Theoriekurs bis zum fertigen Patent.

1. Theoriekurs absolvieren

Melde dich für unseren FB2-Theoriekurs an.
Der Kurs findet in Wien, in unserem Schulungsraum in der Marina Wien, statt – oder ganz bequem online, zeit- und ortsunabhängig. So kannst du frei entscheiden, wie du lernen möchtest.
Alternativ bieten wir auch Kurse in Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck an!

Im Zuge des Theoriekurses musst du dich entscheiden:

Möchtest du den FB2 Motor oder FB2 Motor+Segel machen?
Die Voraussetzungen unterscheiden sich wie folgt:

FB2 Motor:

  • 300 Seemeilen

  • 3 Nachtansteuerungen

  • 3 Nachtfahrten

FB2 Motor + Segel:

  • 500 Seemeilen (davon mindestens 200 auf einem Segelboot)

  • 3 Nachtansteuerungen

  • 3 Nachtfahrten

2. Theorieprüfung ablegen

Nach dem Kurs hast du zwei Möglichkeiten:

  • Du lernst den entsprechenden Stoff und legst die Theorieprüfung in Wien ab, oder

  • du kombinierst Theorie und Praxisprüfung direkt in Izola – ideal, wenn du beides an einem Termin absolvieren möchtest.

3A. Du hast dich für FB2 Motor entschieden, aber noch keine Seemeilen gesammelt:

Buche bei uns:

Damit erwirbst du alle notwendigen praktischen Kenntnisse und sammelst die erforderlichen Seemeilen für deine Prüfung.

3B. Du hast dich für FB2 Motor + Segel entschieden, aber noch keine Seemeilen gesammelt:

Buche bei uns:

ODER

3C. Du hast dich für Motor oder Motor + Segel entschieden, hast aber bereits Seemeilen:

Schaue dir hier die Tabelle an mit der Übersicht unserer Trainings. Dort siehst du genau, wie viele Seemeilen bei jedem Training gefahren werden – getrennt nach Motor- und Segelseemeilen.

Dann schaue wie viele Meilen dir noch fehlen, um die Voraussetzungen für deine Praxisprüfung oder das nächste Fahrtenpatent (FB2) zu erfüllen.

Wähle anschließend gezielt die Trainings aus, die zu deinen fehlenden Meilen passen – egal, ob du noch Motor-Seemeilen, Segel-Seemeilen oder eine Kombination aus beidem benötigst.
So stellst du sicher, dass du nicht nur die Anforderungen erfüllst, sondern gleichzeitig wertvolle Erfahrung auf See sammelst.

Gerne helfen wir dir bei der, für dich richtigen, Auswahl des Trainings! Melde dich einfach bei uns und wir sprechen darüber!

4. Prüfung in Izola

Nach deinem letzten Training folgt die FB2-Prüfung in Izola (nach vorheriger Anmeldung).
Je nach Variante legst du die Praxisprüfung oder Theorie- und Praxisprüfung kombiniert ab.
Die Prüfung dauert pro Teilnehmer:in etwa 3–5 Stunden und beinhaltet eine Nachtansteuerung.
Meist startet die Prüfung am ersten Tag am Nachmittag und endet am zweiten Tag.

5. Patent beantragen

Nach bestandener Prüfung reichst du alle Unterlagen bei der viadonau ein.
Nach der Bearbeitung erhältst du dein internationales Zertifikat (IC-Patent) bequem per Post – und darfst dich über deinen nächsten Schritt als Skipper:in freuen!

Wann benötige ich beim FB1/FB2 den Nachweis für den 16-stündigen Erste-Hilfe Kurs beim FB1/2?

Den Nachweis über den 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs benötigst du nicht für die Prüfung selbst, sondern erst für die Ausstellung des IC-Patents.
Du kannst also ganz entspannt zur FB1- oder FB2-Prüfung antreten, auch wenn du den Erste-Hilfe-Kurs zu diesem Zeitpunkt noch nicht absolviert hast.

Für die Ausstellung des Patents muss der Nachweis dann nachgereicht werden.
Anerkannt werden alle Erste-Hilfe-Ausbildungen mit mindestens 16 Stunden Dauer – auch höherwertige Nachweise, wie etwa ein Sanitäter:innen-Kurs, medizinische Ausbildung oder ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein Klasse D.

👉 Empfehlung:
Wir bieten regelmäßig Erste-Hilfe Kurse in Zusammenarbeit mit dem Samariterbund bei uns in der Fahrschule an.

Ich habe vor xxx Jahren einen 16-stündigen Erste-Hilfe Kurs gemacht, gilt dieser immer noch?

Ja, der 16-stündige Erste-Hilfe-Kurs hat kein Ablaufdatum.
Solange du den Kurs bei einer anerkannten Organisation (z. B. Österreichisches Rotes Kreuz, Samariterbund, Johanniter, Malteser oder vergleichbare Einrichtung) absolviert hast und noch eine gültige Teilnahmebestätigung vorweisen kannst, wird dieser ohne Einschränkung anerkannt.

Ein Auffrischungskurs wird zwar aus praktischen Gründen empfohlen, ist aber nicht verpflichtend für die Ausstellung des IC-Patents FB1 oder FB2.

Ich habe keinen Autoführerschein, kann ich trotzdem das Schiffsführerpatent machen?

Ja, das ist problemlos möglich!
Auch ohne Autoführerschein kannst du den Kurs zum Schiffsführerpatent 10m absolvieren und zur Prüfung antreten.

Für die Anmeldung benötigen wir in diesem Fall jedoch zusätzliche Unterlagen, um die behördlichen Voraussetzungen zu erfüllen:

Erforderliche Dokumente:

  • Amtsärztliche Untersuchung

  • Nachweis über einen mindestens 6-stündigen Erste-Hilfe-Kurs

  • Foto/Scan eines gültigen Lichtbildausweises

Sobald alle Unterlagen vollständig sind, steht deiner Anmeldung nichts mehr im Weg – und du kannst dein Schiffsführerpatent 10m ganz normal absolvieren.