Binnenfunk (UBI)

Diejenigen die ausschließlich auf Binnengewässern fahren und das Funkgerät benötigen, legen die Prüfung für das UKW Binnenschiffsfunkzeugnis ab. Für diese Zeugnis sind keine Englischkenntnisse erforderlich.

Ausbildungsdauer: ca. 5 Stunden
Kurspreis: € 110,- 

Zeit- und ortsunabhängig als aufgezeichneter Onlinekurs – Zugangslink erhältst du nach Zahlungseingang. Vor der Prüfung folgt dann noch ein gemeinsamer Übungsabend.
Ab vier Interessent:innen gibt es die Möglichkeit eines Live-Kurses.

Weitere Informationen und Prüfungstermine auf Anfrage unter office@fahrschule-wolf.at


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Wann brauche ich eine Funkberechtigung für den Binnenbereich?

Sobald das Boot, auf dem du Schiffsführer:in bist, im Binnenbereich über ein betriebsbereites Funkgerät verfügt, benötigst du eine Binnenfunkberechtigung (UBI oder österreichisches SRC)unabhängig davon, ob du das Funkgerät tatsächlich verwendest oder nicht.
Entscheidend ist allein, dass das Gerät funktionsfähig und an Bord installiert ist.

Ich habe bereits das SRC, benötige ich den UBI zusätzlich?

Wenn du das österreichische SRC-Zeugnis besitzt, benötigst du das UBI nicht zusätzlich.
Im österreichischen SRC ist der Binnenfunk bereits inkludiert, sodass du sowohl auf See- als auch auf Binnengewässern funken darfst.
Bei deutschen oder englischen SRC-Zeugnissen ist das anders – dort ist der Binnenfunk nicht enthalten, und man braucht das UBI separat.

Ich habe das englische SRC (Royal Yachting Association) - benötige ich den Binnenfunkschein?

Ja, den Binnenfunkschein brauchst du trotzdem.
Das österreichische SRC-Zeugnis ist eine Besonderheit, weil hier See- und Binnenfunk gemeinsam enthalten sind. Beim englischen, deutschen oder anderen ausländischen SRC-Zeugnissen ist der Binnenfunk nicht inkludiert.
Wenn du also auf Binnengewässern (z. B. Donau, Neusiedler See, Bodensee, usw.) funken möchtest, ist ein separater Binnenfunkschein erforderlich.