Bodenseeschifferpatent

Bodenseeschifferpatent (BSP) – Erweiterung zum Schiffsführerpatent

Du besitzt bereits ein österreichisches Schiffsführerpatent und möchtest nun auch am Bodensee unterwegs sein?
Dann ist die Erweiterung zum Bodenseeschifferpatent (BSP) genau das Richtige für dich!
Das BSP ist erforderlich, um am Bodensee ein Motorboot oder Segelboot führen zu dürfen. Es wird von den Behörden der Anrainerstaaten Österreich, Deutschland und Schweiz anerkannt und gilt als offizieller Befähigungsnachweis.

 

Voraussetzung: Du musst bereits ein gültiges österreichisches Schiffsführerpatent besitzen (z. B. das SFP10m).

Optional: Du hast noch kein Patent? Dann buche unseren Kombikurs bestehend aus dem Schiffsführerpatent 10m und dem Bodenseeschifferpatent gemeinsam und spar dir Zeit und Geld!

Dein Weg zum Bodenseeschifferpatent

Unsere Ausbildung für das Bodenseeschifferpatent bieten wir als Onlinekurs an. Dadurch kannst du flexibel und ortsunabhängig lernen – wann und wo du willst!

BSP Onlinekurs € 189,-

✅  Theoretischer Kurs (Online-Videos)

✅  Skriptum als PDF inkl. Übungsfragen zur Selbstkontrolle

✅  Prüfungsfragen zur Übung

✅  Organisation der Prüfungsanmeldung in der BH Bregenz

 

Zusätzlich verfügbar:

➕  Skriptum als gebundene Ausgabe per Post € 25,-

➕  Knotenset € 20,-

➕  Privatstunde auf der Donau € 180,-

 

ℹ️ Kombiangebote

BSP Onlinekurs + SFP10m Premium: Statt € 668,- nur € 599.-

Natürlich kannst du auch andere Ausbildungen wie Fahrtenbereich 1 oder SRC-Funk bzw. Binnenfunk mit dem BSP kombinieren – wir stellen dir gerne dein individuelles Kombipaket zusammen.

Prüfung & Behördengänge

Die Prüfung für das BSP legst du bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, der BH Bregenz, ab. Wir unterstützen dich bei der Anmeldung und der Zusammenstellung deiner Unterlagen.
Neben den angegebenen Kursbeiträgen fallen nur noch die behördlichen Gebühren vor Ort an (BH Bregenz).

Wozu braucht man das Bodenseeschifferpatent?

Das Bodenseeschifferpatent (BSP) ist eine amtliche Berechtigung, die benötigt wird, wenn man auf dem Bodensee ein motorisiertes Boot oder ein Segelboot mit bestimmter Mindestgröße führen möchte. 

Konkret bedeutet das:

  • Für Motorboote mit einer Maschinenleistung von mehr als 4,4 kW (≈ 6 PS) ist das BSP erforderlich.

  • Für Segelboote mit einer Segelfläche von mehr als 12 m² gilt ebenfalls eine Patentpflicht.

  • Es gilt speziell für das Gebiet des Bodensees – also das deutsch-, schweizer- und österreichische Strandgebiet einschließlich des Untersees und des Seerheins.

Warum diese Regelung?
Weil der Bodensee aufgrund seiner Größe, seiner Lage in drei Ländern und seiner besonderen Wetter- und Seeverhältnisse eigenständige Vorschriften hat. Ein „normaler Binnenführerschein“ reicht dort nicht automatisch aus.

Was bringt das fürs Fahren?
Mit dem Bodenseeschifferpatent darfst du legal Boote führen, die über die oben genannten Grenzen hinausgehen – motorisiert oder unter Segel. Das ermöglicht dir deutlich mehr Freiheit auf dem See. 

Was ist der Unterschied zum Ferienpatent, wenn ich das Schiffsführerpatent 10m bereits habe?

Das Ferienpatent ist eine zeitlich befristete Gastbewilligung, mit der du auf dem Bodensee ein Motorboot oder Segelboot führen darfst – in der Regel für maximal 30 Tage pro Jahr. Es dient als kurzfristige Lösung für Urlauber:innen.

 

Da am Bodensee eigene Vorschriften gelten, gilt das Schiffsführerpatent 10m dort nicht direkt. Das Schiffsführerpatent 10m ist allerdings Voraussetzung für den Erhalt des Ferienpatents.

 

Bei Vorliegen des Schiffsführerpatents 10m kann die Ergänzungsprüfung für das Bodenseeschifferpatent einfach durchgeführt werden. Diese Prüfung findet bei der BH-Bregenz in Form eines Single-Choice Tests statt. Für diese Prüfung bereiten wir dich vor.

Kurz erklärt:

  • SFP10m: Gilt auf Binnengewässern, leider nicht auf dem Bodensee.

  • Ferienpatent: Zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung für den Bodensee.

  • Bodenseeschifferpatent: Dauerhafte, offizielle Fahrerlaubnis für den Bodensee.

Für alle, die regelmäßig am Bodensee fahren möchten, lohnt sich eindeutig das Bodenseeschifferpatent. Für einen einmaligen Urlaub reicht meist das Ferienpatent.