Pyrotechnik P2

Für den Erwerb und Transport von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2, eingeschränkt auf die Produktgruppe „Seenot-Signalmittel“, muss man laut der gesetzlichen Vorgaben durch eine schriftliche Prüfung ausreichende Fachkenntnisse nachweisen.

Ausbildungsdauer: ca. 2 Stunden
Kurspreis: € 50,- 
Kursort: Zeit- und Ortsunabhängig als aufgezeichneter Onlinekurs – Zugangslink erhältst du nach Zahlungseingang

 

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Wozu braucht man einen Pyrotechnik Schein?

Der Pyrotechnik P2 Schein für Seenot-Signalmittel berechtigt dich zum Kauf, Transport und zur Lagerung von bestimmten Seenotsignalen (z. B. Fallschirmraketen, Handfackeln, Rauchsignale) der Kategorie P2. Ohne diesen Nachweis dürfen diese Signalmittel in Österreich nicht einfach im Privatbereich erworben und gelagert werden.

Warum ist dieser Schein wichtig?

  • Seenot-Signalmittel sind pyrotechnische Gegenstände und können bei falscher Handhabung gefährlich sein.

  • Im Kurs lernst du den sicheren Umgang in Theorie und Praxis, also wann und wie diese Signale im Notfall eingesetzt werden.

  • Für viele Küsten- und Hochseescheine sowie für Charter-Skipper:innen ist der Nachweis über den Umgang mit Seenotsignalen ein wichtiger Baustein der Sicherheitsausbildung.

  • Auf vielen Charteryachten gehören P2-Signale zur Standard-Notausrüstung – mit dem P2-Schein kannst du sie rechtlich korrekt an Bord haben.

Kurz gesagt:
Der P2-Schein ist notwendig, damit du Seenotsignalmittel der Kategorie P2 legal besitzen, transportieren und lagern darfst – und er stellt sicher, dass du im Ernstfall weißt, wie man sie verantwortungsvoll einsetzt.

Ich habe bereits einen Pyrotechnik P2 Schein - gilt dieser auch für Seenot-Signalmittel?

Ja – aber nur, wenn auf deinem P2-Schein ausdrücklich der Verwendungszweck „Seenot-Signalmittel“ eingetragen ist.
Der P2-Schein ist nämlich nicht automatisch für alle Arten von pyrotechnischen Gegenständen gültig. Er wird zweckgebunden ausgestellt – z. B. für Theater, Film, Technik, Landwirtschaft oder eben Seenot-Signalmittel.

Wenn auf deinem bestehenden P2-Bescheid „Seenot-Signalmittel“ steht, brauchst du keinen neuen Schein.
Wenn dort ein anderer Zweck eingetragen ist, gilt der Schein nicht für Seenot-Signalmittel – in diesem Fall benötigst du die entsprechende Erweiterung bzw. einen neuen Antrag speziell für P2 Seenot.

Kurz:

  • ✔️ Ja, wenn der Zweck Seenot-Signalmittel eingetragen ist.

  • Nein, wenn ein anderer Zweck angegeben ist – dann reicht der bestehende Schein nicht aus.

Darf ich im Notfall Seenot-Signalmittel verwenden, auch ohne Schein?

Ja – im echten Notfall darfst du Seenot-Signalmittel auch ohne P2-Schein verwenden.

Das ist gesetzlich gedeckt, weil im Notfall das Retten von Menschenleben immer Vorrang hat.
Wenn du also in einer akuten Gefahrensituation bist (z. B. Boot manövrierunfähig, Mensch über Bord, medizinischer Notfall, drohende Kollision), darfst du jedes verfügbare Notmittel einsetzen – auch pyrotechnische Signale.

Wichtig ist:

  • Es muss sich nachweislich um einen echten Seenotfall handeln.

  • Ein „Signal aus Spaß“, Testen oder Ausprobieren wäre illegal und strafbar.

  • Der P2-Schein ist für Kauf, Transport und Lagerung nötig – nicht für den Notfall selbst.

Kurz:
✔️ Im Notfall immer erlaubt
❌ Im Normalbetrieb oder zu Übungszwecken ohne Schein verboten