GMDSS - UKW - Funkpatent


Dieses Zeugnis berechtigt zur Teilnahme am weltweiten Seenotfunksystem GMDSS auf Frequenzen über 30 Mhz, also UKW. Eingeschränkt wird dieses SRC (Short Range Certificate) auf nicht ausrüstungspflichtige Schiffe nach den SOLAS Bestimmungen (d.h. die große Berufsschifffahrt benötigt etwas anderes). Dies ist ein internationales Zeugnis.

Funken darf man damit am Meer, genauso wie auch im Binnenbereich (Donau).

Die Ausbildung und die Prüfung finden in Österreich statt. Geprüft wird vom österreichischen Fernmeldebüro.

Termine 2026

17. + 18. Februar 

24. + 25. März 

5. + 6. Mai 

9. + 10. Juni 

28. + 29. Juli 

22. + 23. September 

3. + 4. November 

 

Kurszeiten:

Dienstag 17:00 - 22:00
Mittwoch 17:00 - 22:00

Kursort:

Donaumarina Wien, Handelskai 343, 1020 Wien

oder via Microsoft Teams

 

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Die Anwesenheit an den angeführten Terminen ist erforderlich. Die angegebenen Kurstermine sind für die theoretische Ausbildung vorgesehen. Für die praktische Ausbildung werden im Kurs die Übungszeiten vereinbart.
Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt ca. 20 Stunden.

Ein paar Tage vor der Prüfung findet nochmal ein Übungsabend statt - das Datum hierfür wird mit allen Teilnehmenden im Kurs vereinbart. Dieser Übungsabend ist ebenfalls in den Kurskosten inkludiert.

Preis: € 295,-

Antragsgebühr und Prüfungsgebühr der Behörde
ca. € 116,04

Wozu braucht man ein Funkzeugnis?

Das SRC (Short Range Certificate) ist das internationale UKW-Seefunkzeugnis und wird überall dort benötigt, wo an Bord ein GMDSS-UKW-Funkgerät installiert ist. Ohne dieses Zeugnis darf das Funkgerät weder betrieben noch bedient werden.

Warum ist das SRC wichtig?

  • Es berechtigt dich zur gesetzlich korrekten Nutzung von UKW-Funkanlagen an Bord.

  • Du lernst, Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen richtig abzusetzen – essenziell für die Sicherheit auf See.

  • Das österreichische SRC ist international und auch auf Binnengewässern gültig, da es ein GMDSS-Zertifikat ist.

  • Für FB2/FB3/FB4-Skipper:innen sowie für Charteryachten ist das SRC nahezu unverzichtbar.

  • Viele Charterfirmen geben Boote nur an Skipper:innen mit gültigem SRC heraus.

Kurz gesagt:
Mit dem SRC darfst du UKW-Funkgeräte an Bord legal nutzen – auf See und auf Binnengewässern – und bist in sicherheitsrelevanten Situationen professionell vorbereitet.

Wie läuft die Prüfung in der Fernmeldebehörde ab?

Die Prüfung wird direkt bei der Fernmeldebehörde (Österreich) abgelegt und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil

1. Theoretischer Teil
Du bekommst einen kurzen schriftlichen Test mit Multiple-Choice-Fragen zu folgenden Themen:

  • GMDSS-Grundlagen

  • Funkregeln und Funkdisziplin

  • Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren

  • Betriebsarten und Frequenzen

  • Mayday-, Pan-Pan- und Sicherheitsmeldungen

Der Theorieteil ist kompakt und gut machbar, wenn man den Stoff gelernt hat.

2. Praktischer Teil an der Funkanlage
An einem echten oder simulierten UKW-GMDSS-Funkgerät musst du:

  • einen Mayday-Notruf korrekt absetzen oder

  • einen Pan-Pan-Ruf durchführen oder

  • einen Routineanruf (normalen Funkanruf) richtig einleiten oder

  • DSC (Digital Selective Calling) bedienen oder

  • eingehende Funkrufe beantworten

Hier geht es vor allem um korrekte Abläufe und saubere Funksprache – nicht um Perfektion.

Vor dem praktischen Teil erhältst du bereits die Aufgabe zu deinem Funkspruch und hast Zeit diesen nieder zu schreiben und entsprechend auf Englisch zu übersetzen.

3. Nach der Prüfung
Bestehst du beide Teile, wird dir das SRC-Zertifikat der Fernmeldebehörde ausgestellt. Es ist international gültig und lebenslang gültig (keine Verlängerung notwendig).

Muss man für die SRC Prüfung englisch sprechen können?

In der Praxis werden überwiegend standardisierte Funkphrasen verwendet, die wir im Kurs durchnehmen. Du musst also kein fließendes Englisch sprechen, sondern diese Phrasen anwenden – das schaffen auch Personen mit geringen Englischkenntnissen. 

Für die Prüfung ist es nötig, dass du diese wiederkehrenden Funkphrasen beherrschst. 

Sobald du später im Ausland funken möchtest (z. B. Kroatien, Griechenland, Italien, Türkei), wird im gelebten Funkverkehr überwiegend Englisch gesprochen. Beim Funken mit den Hafenämtern, Marinas und Küstenfunkstellen merkt man in der Praxis, dass hier die Englischkenntnisse stark variieren können. Mal werden einfache standardisierte Funkphrasen verwendet - ein anderes Mal schnelles frei gesprochenes Englisch. 

Kurz:

  • ✔️ Für die Prüfung werden keine fließenden Englischkenntnisse benötigt. 

  • ✔️ Für den späteren Funkverkehr im Ausland sind Englischkenntnisse zweckmäßig. Hierbei ist korrekte Grammatik nicht das Wichtigste - die Verständigung steht im Vordergrund. 

Was für Anmeldeunterlagen sind für die Prüfung notwendig?

Hier sind die wichtigsten Unterlagen, die du bei Anmeldung zur Fernmeldebehörde-Prüfung einreichen musst:

  • Ausgefülltes Antragsformular zur Prüfungszulassung
    (Betriebszeugnis II ankreuzen)

  • Kopie der Geburtsurkunde oder Ausweis zur Identitäts- und Altersnachweis.

  • Zwei Passfotos (muss vorab per Post an die Fernmeldebehörde geschickt werden mit Beschriftung auf der Rückseite)

  • Zusätzlich ist eine Ausbildungsbestätigung notwendig. Diese wird von uns direkt nach dem Übungsabend vor der Prüfung an die Fernmeldebehörde übermittelt.

Antragsformular Prüfung
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