GMDSS - UKW - Funkpatent


Dieses Zeugnis berechtigt zur Teilnahme am weltweiten Seenotfunksystem GMDSS auf Frequenzen über 30 Mhz, also UKW. Eingeschränkt wird dieses SRC (Short Range Certificate) auf nicht ausrüstungspflichtige Schiffe nach den SOLAS Bestimmungen (d.h. die große Berufsschifffahrt benötigt etwas anderes). Dies ist ein internationales Zeugnis.

Funken darf man damit am Meer, genauso wie auch im Binnenbereich (Donau).

Die Ausbildung und die Prüfung finden in Österreich statt. Geprüft wird vom österreichischen Fernmeldebüro.

Termine 2026

17. + 18. Februar 

24. + 25. März 

5. + 6. Mai 

9. + 10. Juni 

28. + 29. Juli 

22. + 23. September 

3. + 4. November 

 

Kurszeiten:

Dienstag 17:00 - 22:00
Mittwoch 17:00 - 22:00

Kursort:

Donaumarina Wien, Handelskai 343, 1020 Wien

oder via Microsoft Teams

 

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Die Anwesenheit an den angeführten Terminen ist erforderlich. Die angegebenen Kurstermine sind für die theoretische Ausbildung vorgesehen. Für die praktische Ausbildung werden im Kurs die Übungszeiten vereinbart.
Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt ca. 20 Stunden.

Ein paar Tage vor der Prüfung findet nochmal ein Übungsabend statt - das Datum hierfür wird mit allen Teilnehmenden im Kurs vereinbart.

Preis: € 295,-

Antragsgebühr und Prüfungsgebühr der Behörde
ca. € 116,04

Wozu braucht man ein Funkzeugnis?

Das SRC (Short Range Certificate) ist das internationale UKW-Seefunkzeugnis und wird überall dort benötigt, wo an Bord ein GMDSS-UKW-Funkgerät installiert ist. Ohne dieses Zeugnis darf das Funkgerät weder betrieben noch bedient werden.

Warum ist das SRC wichtig?

  • Es berechtigt dich zur gesetzlich korrekten Nutzung von UKW-Funkanlagen an Bord.

  • Du lernst, Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen richtig abzusetzen – essenziell für die Sicherheit auf See.

  • Das österreichische SRC ist international und auch auf Binnengewässern gültig, da es ein GMDSS-Zertifikat ist.

  • Für FB2/FB3/FB4-Skipper:innen sowie für Charteryachten ist das SRC nahezu unverzichtbar.

  • Viele Charterfirmen geben Boote nur an Skipper:innen mit gültigem SRC heraus.

Kurz gesagt:
Mit dem SRC darfst du UKW-Funkgeräte an Bord legal nutzen – auf See und auf Binnengewässern – und bist in sicherheitsrelevanten Situationen professionell vorbereitet.

Wie läuft die Prüfung in der Fernmeldebehörde ab?

Die Prüfung wird direkt bei der Fernmeldebehörde (Österreich) abgelegt und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil

1. Theoretischer Teil
Du bekommst einen kurzen schriftlichen Test mit Multiple-Choice-Fragen zu folgenden Themen:

  • GMDSS-Grundlagen

  • Funkregeln und Funkdisziplin

  • Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren

  • Betriebsarten und Frequenzen

  • Mayday-, Pan-Pan- und Sicherheitsmeldungen

Der Theorieteil ist kompakt und gut machbar, wenn man den Stoff gelernt hat.

2. Praktischer Teil an der Funkanlage
An einem echten oder simulierten UKW-GMDSS-Funkgerät musst du:

  • einen Mayday-Notruf korrekt absetzen oder

  • einen Pan-Pan-Ruf durchführen oder

  • einen Routineanruf (normalen Funkanruf) richtig einleiten oder

  • DSC (Digital Selective Calling) bedienen oder

  • eingehende Funkrufe beantworten

Hier geht es vor allem um korrekte Abläufe und saubere Funksprache – nicht um Perfektion.

Vor dem praktischen Teil erhältst du bereits die Aufgabe zu deinem Funkspruch und hast Zeit diesen nieder zu schreiben und entsprechend auf Englisch zu übersetzen.

3. Nach der Prüfung
Bestehst du beide Teile, wird dir das SRC-Zertifikat der Fernmeldebehörde ausgestellt. Es ist international gültig und lebenslang gültig (keine Verlängerung notwendig).

Muss man für die SRC Prüfung englisch sprechen können?

Für die SRC-Prüfung selbst brauchst du nur sehr wenig Englisch.
Die Prüfung verwendet ausschließlich standardisierte Funksätze, die du im Kurs lernst und die Wort für Wort vorgegeben sind. Du musst also kein freies Englisch sprechen, sondern lediglich die festen internationalen Funksprüche korrekt anwenden – das schaffen auch Personen ohne Englischkenntnisse problemlos.

ABER:
Sobald du später im Ausland funken möchtest (z. B. Kroatien, Griechenland, Italien, Türkei), wird im praktischen Funkverkehr tatsächlich Englisch gesprochen. Die Hafenämter, Marinas und Küstenfunkstellen arbeiten international, weshalb grundlegendes Verständnis der Funksprache dann wichtig ist.

Kurz:

  • ✔️ Für die Prüfung brauchst du nur die fixen Standard-Funksätze – kein frei gesprochenes Englisch.

  • ✔️ Für den echten Funkverkehr im Ausland ist einfaches, grundlegendes Englisch notwendig.

So bist du für Prüfung und Praxis perfekt vorbereitet.

Was für Anmeldeunterlagen sind für die Prüfung notwendig?

Hier sind die wichtigsten Unterlagen, die du bei Anmeldung zur Fernmeldebehörde-Prüfung einreichen musst:

  • Ausgefülltes Antragsformular zur Prüfungszulassung
    (Betriebszeugnis II ankreuzen)

  • Kopie der Geburtsurkunde oder Ausweis zur Identitäts- und Altersnachweis.

  • Zwei Passfotos (muss vorab per Post an die Fernmeldebehörde geschickt werden mit Beschriftung auf der Rückseite)

  • Zusätzlich ist eine Ausbildungsbestätigung notwendig. Diese wird von uns direkt nach dem Übungsabend vor der Prüfung an die Fernmeldebehörde übermittelt.

Antragsformular Prüfung
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